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Visum
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Visum für Kasachstan

Um in die Republik Kasachstan einzureisen, benötigen Ausländer ein Visum.

Ein Visum für die Republik Kasachstan ist ein Vermerk, der von den zuständigen staatlichen Stellen der Republik Kasachstan in den Reisepass des Migranten oder in ein Dokument, das diesen ersetzt, eingetragen wird. Es kann auch im Informationssystem vermerkt werden und berechtigt zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan, zur Durchreise durch das Hoheitsgebiet, zum Aufenthalt dort und zur Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan. Das Visum legt die Bedingungen und Zwecke des Aufenthalts fest, die erfüllt werden müssen.

Je nach Zweck des Besuchs und der Aufenthaltsdauer werden die Visa in verschiedene Kategorien eingeteilt.

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Welche Visa gibt es für Kasachstan?

Touristenvisum

einmalige und mehrfache Einreisegenehmigungen mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 90 Tagen, mit dem Recht auf einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen pro Einreise

Visum für Geschäftsreisen

Einmalige Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 90 Tagen, mit einem Aufenthaltsrecht von 30 bis 90 Tagen je nach Einreisezweck, mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen bis zu einem Jahr mit einem Aufenthaltsrecht von 30 bis 90 Tagen bei jeder Einreise je nach Einreisezweck.

Arbeitsvisum

Visum für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeitsdauer und einem Aufenthaltsrecht von bis zu 90 Tagen, Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer und einem Aufenthaltsrecht von bis zu 3 Jahren

Visum für private Reise

einmalige Einreise bis zu 30 Tagen, Mehrfacheinreise von 180 Tagen bis zu 3 Jahren

Visum für private Reise von ethnischen Kasachen

Einzeleintrag bis zu 30 Tagen, Mehrfacheinträge von 1 bis 3 Jahren

Transitvisum

Visum für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und dem Recht auf einen Aufenthalt von bis zu 5 Tagen, Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen und dem Recht auf einen Aufenthalt von bis zu 5 Tagen

Visum für die Einreise nach Kasachstan zur Beantragung eines Daueraufenthalts

einmalige Einreise und mehrfache Einreise - für 90 Tage

Brauche ich ein Visum für Kasachstan?

Ab dem 1. Januar 2022 wird die Regierung der Republik Kasachstan die 30-tägige Visumfreiheit für die Bürger der folgenden Länder wieder einführen:

Australien
Bahrain
Belgien
Bulgarien
Chile
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Indonesien
Irland
Island
Israel
Italien
Japan
Kanada
Katar
Kolumbien
Kroatien
Kuwait
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malaysia
Malta
Mexiko
Monaco
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Oman
Österreich
Philippinen
Polen
Portugal
Rumänien
Saudi-Arabien
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakei
Slowenien
Spanien
Thailand
Tschechische Republik
Ungarn
USA
Vatikanstadt
Vietnam
Zypern

Die Bürger dieser Länder haben die Möglichkeit, sich bei jedem Besuch 30 Kalendertage lang ohne Visum in Kasachstan aufzuhalten. Die Anzahl solcher Besuche ist nicht begrenzt. Die Gesamtdauer solcher Besuche sollte jedoch 90 Kalendertage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.

Im Rahmen der visumfreien Regelung haben ausländische Bürger die Möglichkeit, Kasachstan zu touristischen, privaten und kurzfristigen geschäftlichen Zwecken zu besuchen. Im Rahmen von Geschäftsreisen sind Treffen und Verhandlungen, der Abschluss von Verträgen sowie die Teilnahme an Konferenzen und Foren erlaubt.

Während der visumfreien Reise ist es Ausländern jedoch untersagt, auf dem Territorium der Republik Kasachstan einer Arbeit oder anderen bezahlten Tätigkeiten nachzugehen. Dies gilt auch für Installations- und Reparaturarbeiten, Beratungs- und Prüfungsleistungen sowie Schulungen. Für solche Tätigkeiten ist ein Visum erforderlich.

Seit dem 7. Juli 2022 gilt in Kasachstan Visumfreiheit für Bürger aus Indien, Iran und China. Staatsangehörige dieser Länder können sich zu geschäftlichen, privaten und touristischen Zwecken bis zu 14 Kalendertage lang ohne Visum in Kasachstan aufhalten. Die Gesamtdauer des visumfreien Aufenthalts in Kasachstan darf 42 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Ein Verstoß gegen diese Bedingung kann zur Verhängung von Geldstrafen und Sanktionen gegen ausländische Bürger führen, einschließlich der Ausweisung aus dem Land und eines Einreiseverbots für fünf Jahre.

Wie bekommt man ein Visum für Kasachstan?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Visum für Kasachstan zu erhalten:

  • Online, über das eVisa Kasachstan-Portal. Bürger aus über 100 Ländern können ein eVisum für Kasachstan als Tourist, Geschäftsreisender oder Arzt beantragen.
  • Bei der Botschaft von Kasachstan in Ihrem Land. Eine vorherige Genehmigung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten ist erforderlich.
  • Bei der Ankunft an einem Flughafen in Kasachstan. Auch hier ist eine vorherige Genehmigung des Außenministeriums erforderlich.

Sie können Ihr Visum auch in unserer Visazentrale beantragen und so Zeit für die Vorbereitung Ihrer Reise sparen. Hinterlassen Sie einen Antrag auf der Website und unser Spezialist wird Sie zurückrufen.

Elektronisches Visum für Kasachstan

Elektronische Visa (Geschäfts-, Touristen- und medizinische Visa) werden ab dem 1. April 2019 auf der Grundlage einer offiziellen Einladung der kasachischen Seite ausgestellt, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Migrationsdienstes des Innenministeriums der Republik Kasachstan erhalten wurde.

Ausländische Staatsangehörige können mit einem gültigen E-Visum nur über die Kontrollstellen der internationalen Flughäfen der Republik Kasachstan in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan einreisen bzw. aus dem Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan ausreisen.

Wer kann ein e-Visum für die Republik Kasachstan ausstellen?

Algeria
Andorra
Angola
Antigua and Barbuda
Aruba
Bahamas
Bangladesh
Barbados
Belize
Benin
Bhutan
Bolivia
Bosnia and Herzegovina
Botswana
Brunei Darussalam
Burkina Faso
Burundi
Cambodia
Cameroon
Central African Republic
Chad
China
Comoros
Congo
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Cuba
Djibouti
Dominica
Dominican Republic
DPRK
Egypt
El Salvador
Eritrea
Eswatini
Ethiopia
Faroe Islands
Fiji
Gabon
Gambia
Ghana
Grenada
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Hong Kong
India
Iran
Jamaica
Kenya
Kiribati
Laos
Lebanon
Lesotho
Liberia
Macao
Madagascar
Malawi
Maldives
Mali
Marshall Islands
Mauritania
Mauritius
Micronesia
Montenegro
Morocco
Mozambique
M'yanma
Namibia
Nauru
Nepal
Nicaragua
Niger
Nigeria
Northern Macedonia
Palau
Panama
Papua New Guinea
Paraguay
Peru
Rwanda
Saint Kitts and Nevis
Saint Lucia
Saint Vincent and the Grenadines
Samoa
San Marino
Sao Tome and Principe
Senegal
Seychelles
Sierra Leone
South Africa
Sri Lanka
Suriname
Tanzania
Togo
Tonga
Trinidad and Tobago
Tunisia
Turkmenistan
Tuvalu
Uganda
Uruguay
Vanuatu
Venezuela
Zambia
Zimbabwe

Visum bei Ankunft in Kasachstan

Sie können ein kasachisches Visum bei der Ankunft beantragen, wenn es in Ihrem Land keine kasachische Botschaft gibt, aber Sie müssen trotzdem eine vorherige Genehmigung des Außenministeriums einholen. Das Verfahren ist ähnlich wie bei der Beantragung eines Botschaftsvisums und besteht aus zwei Teilen:

Ihr Sponsor muss ein Einladungsschreiben und eine Genehmigung des kasachischen Außenministeriums beantragen. Sie können dann nach Kasachstan reisen und bei Ihrer Ankunft ein Visum beantragen. Sie müssen Ihr Einladungsschreiben, die Genehmigung des Außenministeriums und andere Dokumente, die sich auf den Zweck Ihrer Reise beziehen, mitbringen.

Sie können ein Visum für Kasachstan bei der Ankunft nur an den folgenden Flughäfen erhalten:

  • Flughafen Aktau
  • Internationaler Flughafen Almaty
  • Flughafen Atyrau
  • Flughafen Oral Ak Zhol
  • Internationaler Flughafen Nursultan Nasarbajew

Benachrichtigung über den Aufenthalt in Kasachstan

Ab dem 10. Januar 2020 ist die gastgebende Person oder das Hotel dafür verantwortlich, die Einwanderungsbehörden über die Ankunft eines Ausländers zu informieren. Die Meldung des Aufenthalts eines Ausländers in Kasachstan ist obligatorisch und muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Einreise erfolgen. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Reihenfolge der Einreise, der Dauer des Aufenthalts und dem Zweck des Besuchs.

Die Anmeldung muss von der einladenden Person (der empfangenden Partei) über das Visa- und Migrationsamt beim Migrationsdienst eingereicht werden. Eine Benachrichtigung des Migrationsdienstes ist auch erforderlich in folgenden Fällen

  • Änderung der Adresse innerhalb der Stadt, Reise in eine andere Stadt Kasachstans.
  • Wird die Mitteilung nicht rechtzeitig eingereicht, trägt die empfangende Partei die administrative Verantwortung.

In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass Bürger der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (einschließlich der Eurasischen Wirtschaftsunion) bei ihrer Ankunft in Kasachstan eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (TPR) erhalten. Zu diesem Zweck muss die aufnehmende Partei eine Petition (einen Antrag) beim Population Service Center einreichen.

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung ist in den folgenden Fällen nicht erforderlich:

  • Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion, Aserbaidschans und Tadschikistans, sofern sie sich bis zu 90 Kalendertage in Kasachstan aufhalten.
  • Kinder unter 16 Jahren.
  • Inhaber eines kasachischen Visums.

Einladung nach Kasachstan (Dokumente zur Unterstützung des Visums)

Staatsangehörige von Ländern, die für den Besuch der Republik Kasachstan ein Visum benötigen, erhalten von den konsularischen Vertretungen der Republik Kasachstan ein Visum auf der Grundlage einer Visumunterstützung. Die Visumunterstützung ist eine offizielle Einladung, die von den Migrationspolizeibehörden der Republik Kasachstan ausgestellt wird. Staatsangehörige von Ländern, in denen es keine offizielle diplomatische Vertretung der Republik Kasachstan gibt, können ein Visum am Ankunftsflughafen in der Republik Kasachstan erhalten, wenn sie über eine Visumunterstützung verfügen und der konsularische Dienst am Flughafen tätig ist.

Bürger Jordaniens benötigen keine Visumunterstützung. Ein einfaches Touristenvisum für jordanische Staatsbürger wird auf der Grundlage eines persönlichen Antrags (Petition) bei den konsularischen Vertretungen der Republik Kasachstan ausgestellt.

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