Visum für die Besatzung

Unter den Visa für Nichtansässige gibt es eine besondere Kategorie, die kein Arbeitsvisum im eigentlichen Sinne ist. Es wird jedoch Fachleuten erteilt, damit sie ihre Arbeit ausüben können. Dieses Visum wird in der Regel für Besatzungsmitglieder von Schiffen und Flugzeugen ausgestellt. Es wird für den Transit durch den Luftraum oder die Hoheitsgewässer des Landes benötigt. Diese Art von Visum eignet sich auch für Personen, die durch das Land reisen müssen, um ihre Arbeit an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs aufzunehmen. Seeleute, Piloten, Flugbegleiter, Wartungs- und Hilfspersonal von Flugzeugen und Seeschiffen erhalten Langzeitvisa für Besatzungen. Die Zahl der Einreisen ist nicht begrenzt.

Die Visumpflicht für Besatzungsmitglieder ist eine von den Ländern auferlegte Beschränkung für die Einreise und den Transit von Besatzungsmitgliedern. Diese Anforderungen unterscheiden sich von den regulären Visabestimmungen und sind für kurze Aufenthalte und bestimmte Aufgaben gedacht. Die Gültigkeitsdauer von Transitvisa für Besatzungsmitglieder ist in der Regel begrenzt und hängt vom jeweiligen Land und anderen Umständen ab. Die Visapolitik für Besatzungsmitglieder wird von jedem Land festgelegt und gilt während der Durchreise oder an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs. Besatzungsmitglieder dürfen im Allgemeinen keine Arbeiten oder Reparaturen ohne entsprechende Genehmigung durchführen, wenn sie sich im Hafen oder in den Hoheitsgewässern aufhalten. Einige Länder bieten ein Programm zur visumfreien Einreise an oder stellen kein Visum für Besatzungsmitglieder aus, erlauben aber die Einreise für einen begrenzten Zeitraum mit den erforderlichen Unterlagen.

Ein Visum für Besatzungsmitglieder ist für Besatzungsmitglieder von Luft- und Seeschiffen unerlässlich. Es wird auch für Besatzungsmitglieder von Flugzeugen ausgestellt, die ausländische Delegationen oder Staatsoberhäupter befördern.

In welchen Fällen kann ein Visum für Besatzungsmitglieder erforderlich sein?

  • Pilot oder Flugbegleiter eines Verkehrsflugzeugs
  • Kapitän, Ingenieur oder Matrose eines Seeschiffes
  • Rettungsschwimmer, Koch, Kellner, Kosmetiker oder anderes Servicepersonal auf einem Kreuzfahrtschiff
  • Praktikant an Bord eines Ausbildungsschiffes

Für die Beantragung eines Visums für Besatzungsmitglieder sind in der Regel die folgenden Dokumente erforderlich:

Original Reisepass

mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten, mit 2 oder mehr leeren Seiten für das Visum

Fotokopie des Reisepasses

Visumantragsformular

vollständig ausgefüllt und unterzeichnet

Fotografie

Ein aktuelles Passfoto auf weißem Hintergrund

Garantieschreiben

ein vom Transportunternehmen ausgestelltes Einladungsschreiben und ein von der zuständigen Stelle im Bestimmungsland ausgestelltes Einladungsschreiben

Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Land, in das Sie reisen, können zusätzliche Anforderungen bestehen.

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