Schengenvisum

Was ist ein Schengen-Visum?

Ein Schengen-Visum ist eine Genehmigung für die Einreise in einen der Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, die einen kurzfristigen Aufenthalt oder einen vorübergehenden Besuch von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ermöglicht. Mit einem in einem der Schengen-Länder erhaltenen Visum können Sie im gesamten Schengen-Raum frei reisen, es muss jedoch beim Konsulat des Hauptreiseziels beantragt werden. Wenn Sie planen, mehrere Länder zu besuchen, von denen keines der Hauptzweck Ihrer Reise ist (d. h. die Aufenthaltsdauer in jedem Land ist gleich lang), sollten Sie das Visum beim Konsulat des Landes beantragen, in das Sie zuerst einreisen wollen.

Wenn Ihnen ein Visum erteilt wird, hängt die Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum von der Art des Visums ab, das von der jeweiligen Botschaft/dem Konsulat eines Schengen-Staates ausgestellt wird. Je nach Reisezweck und anderen relevanten Umständen gelten für jedes einzelne Visum unterschiedliche Beschränkungen. Die gängigste Art von Visum, die Reisenden ausgestellt wird, erlaubt jedoch einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Schengen-Raum innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der Einreise.

Was ist der Unterschied zwischen einem Schengen-Visum und einem regulären Visum?

Das nationale Visum unterscheidet sich vom Schengen-Visum äußerlich dadurch, dass im Gültigkeitsbereich nicht "Schengen-Länder", sondern nur ein Land (das Land, das das Visum ausgestellt hat) angegeben ist.

Was ist der Schengen-Raum?

Der Schengen-Raum umfasst die folgenden Länder
Belgien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn

Die Erteilung eines Visums setzt voraus, dass der Inhaber den Schengen-Raum vor Ablauf des Visums verlässt. Darüber hinaus muss der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die mit dem Aufenthalt im Schengen-Raum verbundenen Kosten zu decken, und einschlägige Dokumente vorlegen, die den Zweck der Reise bestätigen. Ein Schengen-Visum kann auch auf Einladung des Gastlandes ausgestellt werden.

Afghanistan
Ägypten
Algerien
Angola
Äquatorialguinea
Armenien
Aserbaidschan
Äthiopien
Bahrain
Bangladesch
Belarus
Belize
Benin
Bhutan
Bolivien
Botswana
Burkina Faso
Burundi
China
Côte d'Ivoire
Demokratische Republik Kongo
Dominikanische Republik
Dschibuti
Ecuador
Eritrea
Fidschi
Gabun
Gambia
Ghana
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Jamaika
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Komoren
Kosovo
Kuba
Kuwait
Laos
Lesotho
Libanon
Liberia
Libyen
Madagaskar
Malawi
Malediven
Mali
Marokko
Mauretanien
Mongolei
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nepal
Niger
Nigeria
Nordkorea
Nördliche Marianen
Oman
Osttimor
Pakistan
Palästina
Papua-Neuguinea
Papua-Neuguinea
Philippinen
Republik Kongo
Ruanda
Russland
Sambia
Sao Tome und Principe
Saudi-Arabien
Senegal
Sierra Leone
Simbabwe
Somalia
Sri Lanka
Süd-Afrika
Südsudan
Surinam
Syrien
Tadschikistan
Tansania
Thailand
Togo
Tonga
Tschad
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Uganda
Usbekistan
Vanuatu
Vietnam
Zentralafrikanische Republik

Heutzutage gibt es Länder, deren Bürger ebenfalls ein Transitvisum benötigen, um an einem Schengen-Flughafen in ein Flugzeug umzusteigen. Nachstehend finden Sie eine Liste der Länder, deren Bürger ein Schengen-Transitvisum benötigen:

Afghanistan
Äthiopien
Bangladesch
Eritrea
Ghana
Irak
Iran
Kongo (DRC)
Nigeria
Pakistan
Somalia
Sri Lanka

Allerdings gibt es für bestimmte Personen Ausnahmen von der Transitvisumspflicht. In den folgenden Fällen müssen Staatsangehörige der oben genannten Länder kein Flughafentransitvisum beantragen:

  • Wenn die Person über eine Aufenthaltserlaubnis in einem Schengen-Mitgliedstaat und ein gültiges Schengen-Visum für einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt verfügt.
  • Wenn die Person eine Aufenthaltserlaubnis in Ländern wie Andorra, Kanada, Japan, San Marino oder den Vereinigten Staaten hat.
  • Wenn die Person ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für die Einreise in eines der EFTA-Länder sowie nach Kanada, Japan oder in die USA besitzt, auch wenn Sie bereits aus diesen Ländern zurückgekehrt sind.
  • Wenn die Person ein naher Verwandter eines EU-Bürgers ist.
  • Wenn die Person einen Diplomatenpass besitzt.

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