Schengenvisum
Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum ist eine Genehmigung für die Einreise in einen der Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, die einen kurzfristigen Aufenthalt oder einen vorübergehenden Besuch von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ermöglicht. Mit einem in einem der Schengen-Länder erhaltenen Visum können Sie im gesamten Schengen-Raum frei reisen, es muss jedoch beim Konsulat des Hauptreiseziels beantragt werden. Wenn Sie planen, mehrere Länder zu besuchen, von denen keines der Hauptzweck Ihrer Reise ist (d. h. die Aufenthaltsdauer in jedem Land ist gleich lang), sollten Sie das Visum beim Konsulat des Landes beantragen, in das Sie zuerst einreisen wollen.
Wenn Ihnen ein Visum erteilt wird, hängt die Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum von der Art des Visums ab, das von der jeweiligen Botschaft/dem Konsulat eines Schengen-Staates ausgestellt wird. Je nach Reisezweck und anderen relevanten Umständen gelten für jedes einzelne Visum unterschiedliche Beschränkungen. Die gängigste Art von Visum, die Reisenden ausgestellt wird, erlaubt jedoch einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Schengen-Raum innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der Einreise.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schengen-Visum und einem regulären Visum?
Das nationale Visum unterscheidet sich vom Schengen-Visum äußerlich dadurch, dass im Gültigkeitsbereich nicht "Schengen-Länder", sondern nur ein Land (das Land, das das Visum ausgestellt hat) angegeben ist.
Was ist der Schengen-Raum?
Die Erteilung eines Visums setzt voraus, dass der Inhaber den Schengen-Raum vor Ablauf des Visums verlässt. Darüber hinaus muss der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die mit dem Aufenthalt im Schengen-Raum verbundenen Kosten zu decken, und einschlägige Dokumente vorlegen, die den Zweck der Reise bestätigen. Ein Schengen-Visum kann auch auf Einladung des Gastlandes ausgestellt werden.
Heutzutage gibt es Länder, deren Bürger ebenfalls ein Transitvisum benötigen, um an einem Schengen-Flughafen in ein Flugzeug umzusteigen. Nachstehend finden Sie eine Liste der Länder, deren Bürger ein Schengen-Transitvisum benötigen:
Allerdings gibt es für bestimmte Personen Ausnahmen von der Transitvisumspflicht. In den folgenden Fällen müssen Staatsangehörige der oben genannten Länder kein Flughafentransitvisum beantragen:
- Wenn die Person über eine Aufenthaltserlaubnis in einem Schengen-Mitgliedstaat und ein gültiges Schengen-Visum für einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt verfügt.
- Wenn die Person eine Aufenthaltserlaubnis in Ländern wie Andorra, Kanada, Japan, San Marino oder den Vereinigten Staaten hat.
- Wenn die Person ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für die Einreise in eines der EFTA-Länder sowie nach Kanada, Japan oder in die USA besitzt, auch wenn Sie bereits aus diesen Ländern zurückgekehrt sind.
- Wenn die Person ein naher Verwandter eines EU-Bürgers ist.
- Wenn die Person einen Diplomatenpass besitzt.
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