krabi beach in thailand
e-Visum
Besuchen Sie das außergewöhnliche Thailand - beantragen Sie ein E-Visum!

Benötigen Sie ein E-Visum für Thailand?

Im Jahr 2018 führten die thailändischen Behörden ein neues Visumsprogramm ein, das Antragstellern die Möglichkeit bietet, E-Visa ausschließlich online zu beantragen, so dass es nicht mehr erforderlich ist, eine Botschaft oder ein Konsulat zu besuchen, um persönlich einen Antrag zu stellen, oder sich in eine Warteschlange zu stellen, um ein Visum bei der Ankunft zu erhalten.

Heute müssen Vertreter aus mehr als 20 Ländern ein entsprechendes eVisum beantragen, um nach Thailand einzureisen. Thailand eVisa Online-Visum Thailand eVisa bietet verschiedene Visumkategorien für die Einreise in das Land. Die Gültigkeit und die Dauer des Aufenthalts hängen von der Art des eVisums ab.

Kategorien von E-Visa für Thailand

Touristisches e-Visum

Touristisches e-Visum - wird für die folgenden Zwecke ausgestellt:

  • Tourismus: für einen Aufenthalt im Land zu Urlaubszwecken, zur Besichtigung von Sehenswürdigkeiten und zum Kennenlernen der thailändischen Kultur;
  • Familienbesuch: für einen kurzfristigen Aufenthalt bei in Thailand lebenden Familienangehörigen;
  • für medizinische Behandlung: für Bürger, die eine medizinische Versorgung oder Behandlung in medizinischen Einrichtungen Thailands (Untersuchung, Beratung, Operation, Rehabilitation) planen;
  • MICE-Teilnehmer: Teilnehmer an Konferenzen, Seminaren, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen der MICE-Branche (Meetings, Incentives, Conventions and Exhibitions), die vom TCEB (Thailand Convention and Exhibition Bureau) unterstützt werden.

Zusätzliche Dokumente:

  • Nachweis der Reisevorbereitungen: Flugticket für Hin- und Rückflug und Buchung eines Hotels oder einer anderen Unterkunft,
  • Nachweis der finanziellen Mittel,
  • Nachweis des aktuellen Wohnsitzes.

Gültigkeitsdauer des Visums: 3 Monate oder 6 Monate

Aufenthaltsdauer: nicht mehr als 60 Tage

Transit e-Visum

Das e-Visum für die Durchreise wird für folgende Zwecke ausgestellt:

  • für die Durchreise durch Thailand, wenn der Aufenthalt mehr als 12 Stunden beträgt (Einreise in das Zielland oder Rückreise in das Heimatland):
  • Flugticket in das Bestimmungsland,
  • Visum oder Reisedokument für das Bestimmungsland,
  • Nachweis der finanziellen Mittel
  • für die Teilnahme an Sportveranstaltungen (Sportler), Aufenthaltsdauer nicht länger als einen Monat:
  • Nachweis der finanziellen Mittel
  • kann dem Verantwortlichen oder der Besatzung eines Fahrzeugs ausgestellt werden, das einen Hafen, einen Bahnhof oder verschiedene Gebiete Thailands ansteuert:
  • Einladungsschreiben oder Bestätigungsschreiben für die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten in Thailand,
  • Nachweis der finanziellen Mittel

Gültigkeitsdauer des Visums: 3 Monate

Aufenthaltsdauer: nicht mehr als 30 Tage

e-Visum für Nicht-Einwanderer B

Ein e-Visum B für Nicht-Einwanderer wird für folgende Zwecke ausgestellt:

  • Um geschäftliche Aktivitäten auszuüben:
  • eine Einladung von einem Partnerunternehmen in Thailand;
  • ein Schreiben, in dem der Zweck des Besuchs angegeben ist
  • für eine Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsvertrags:
  • Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums,
  • Arbeitsvertrag,
  • Ausbildungsnachweise und Empfehlungsschreiben
  • für ein außerschulisches Praktikum:
  • Praktikumsunterlagen,
  • Gewerbeanmeldung und Lizenz des Arbeitgebers in Thailand.

Gültigkeit des Visums: Einfaches Einreisevisum - 3 Monate. Visum für die mehrfache Einreise - drei Monate bis ein Jahr

Aufenthaltsdauer: nicht länger als 90 Tage, sofern die Einwanderungsbehörde nichts anderes bestimmt.

e-Visum Nicht-Einwanderer IB

Das einwanderungsfreie e-Visum IB wird ausgestellt, um den lokalen Markt zu studieren, in ein Unternehmen zu investieren oder in einem beim BOI registrierten Unternehmen zu arbeiten.

Zusätzliche Dokumente:

  • Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers;
  • Schreiben des BOI.

Gültigkeitsdauer des Visums: 3 Monate

Aufenthaltsdauer: höchstens 90 Tage, sofern von der Einwanderungsbehörde nicht anders angegeben.

e-Visum Nicht-Einwanderer ED

Das Nichteinwanderungsvisum e-Visa ED ist ein Studentenvisum und wird für folgende Zwecke erteilt:

  • für die Einschreibung in eine Schule:
  • Bestätigungsschreiben für die Einschulung,
  • Bescheinigung der Schuleinschreibung,
  • Genehmigung des Bildungsministeriums.
  • für ein Hochschulstudium (Universität oder Fachhochschule):
  • Bestätigungsschreiben über die Einschreibung an einer Universität,
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität,
  • akademische Bescheinigung über den vorherigen Bildungsstand
  • für Praktika (Ausbildungspraxis):
  • Bestätigungsschreiben des Unternehmens für das Praktikum,
  • Praktikumsbestätigung der Bildungseinrichtung.
  • für die Teilnahme an Sprachkursen oder Schulungen und Seminaren, die von einer internationalen Organisation organisiert werden:
  • Bestätigungsschreiben des Unternehmens über die Teilnahme an dem Programm

Gültigkeitsdauer des Visums: 3 Monate

Aufenthaltsdauer: höchstens 90 Tage, sofern von der Einwanderungsbehörde nicht anders festgelegt.

e-Visum für Nicht-Einwanderer M

Ein e-Visum M als Nichteinwanderungsvisum wird für die folgenden Zwecke ausgestellt:

  • Um als Filmproduzent zu arbeiten (Dreharbeiten für Filme, Werbespots):
  • Erlaubnis des thailändischen Filmverbandes, Ministerium für Tourismus und Sport.
  • Für die Arbeit als Journalist oder Reporter in Thailand:
  • Titelbrief und Ernennungsschreiben des Leiters der Agentur,
  • Genehmigung der Informationsabteilung des Außenministeriums,
  • Bescheinigung über die Registrierung der Nachrichtenagentur,
  • Lebenslauf des Bewerbers

Gültigkeitsdauer des Visums: 3 Monate oder ein (1) Jahr

Aufenthaltsdauer: höchstens 90 Tage, es sei denn, die Einwanderungsbehörde legt eine andere Aufenthaltsdauer fest

e-Visum Nicht-Einwanderer O

Das einwanderungsfreie e-Visum O gilt für die folgenden ausländischen Staatsangehörigen:

  • Für ehemalige thailändische Staatsangehörige:
  • Nachweis der thailändischen Staatsbürgerschaft,
  • Reisebuchung.
  • Für die Familie eines thailändischen Staatsangehörigen (Ehepartner und Kinder):
  • Nachweis der finanziellen Mittel,
  • Nachweis der Verwandtschaft
  • Freiwillige, für Freiwilligenarbeit in Thailand:
  • Bestätigungsschreiben über die Freiwilligenarbeit in Thailand,
  • Dokument über die Registrierung einer Wohltätigkeitsorganisation
  • Rentner, die 50 Jahre oder älter sind und eine staatliche Rente beziehen.

Gültigkeitsdauer des Visums: 3 Monate

Aufenthaltsdauer: höchstens 90 Tage, sofern die Einwanderungsbehörde nichts anderes bestimmt.

e-Visum für Nicht-Einwanderer O-A

Das e-Visum O-A für Nicht-Einwanderer ist ein Langzeitvisum für Ausländer, die 50 Jahre oder älter sind. Bei der Beantragung dieses Visums muss der Ausländer einen ständigen Wohnsitz in dem Land haben, von dem aus der Antrag gestellt wird. Mit diesem Visum ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt. Es gibt dem Ausländer die Möglichkeit, sich langfristig in dem Land aufzuhalten und die Vorteile zu genießen, die seinen Inhabern gewährt werden.

Voraussetzung: Alle 90 Tage muss eine Aufenthaltsanzeige bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden.

Zusätzliche Dokumente:

  • Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind,
  • ärztliche Bescheinigung, dass keine verbotenen Krankheiten vorliegen (Lepra, Tuberkulose, Elefantiasis, Drogenabhängigkeit, Syphilis im dritten Stadium),
  • Krankenversicherung.

Gültigkeitsdauer des Visums: 1 (ein) Jahr

Aufenthaltsdauer: 1 (ein) Jahr, kann nach einem Jahr um ein weiteres 1 (ein) Jahr verlängert werden.

e-Visum Nicht-Einwanderer O-X

Das e-Visum O-X ist ein Langzeitvisum für Staatsangehörige Japans, Australiens, Dänemarks, Finnlands, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, der Niederlande, Norwegens, Schwedens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten von Amerika, die 50 Jahre alt oder älter sind. Dieses Visum gilt jedoch auch für den Ehepartner und die Kinder (unter 20 Jahren) des Hauptantragstellers.

Inhaber des e-Visums O-X haben die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren, ein Fahrzeug und eine Eigentumswohnung zu erwerben, was ihr Leben im Ausland flexibler und komfortabler macht.

Voraussetzung: Alle 90 Tage muss eine Aufenthaltsanzeige bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden.

Zusätzliche Dokumente:

  • drei Antragsformulare und 3 Fotos,
  • eine Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind,
  • ärztliche Bescheinigung, dass keine verbotenen Krankheiten vorliegen (Lepra, Tuberkulose, Elefantiasis, Drogenabhängigkeit, Syphilis dritten Grades),
  • Krankenversicherungsnachweis,
  • Nachweis der finanziellen Mittel,
  • der Ehepartner (ohne Altersbeschränkung) muss eine Kopie der Heiratsurkunde vorlegen,
  • ein Kind unter 20 Jahren muss eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen.

Gültigkeitsdauer des Visums: 5 (fünf) Jahre

Aufenthaltsdauer: 5 (fünf) Jahre, kann nach fünf Jahren um weitere 5 (fünf) Jahre verlängert werden.

Sind die Dokumente in Fremdsprachen abgefasst, müssen sie ins Thailändische übersetzt werden. Bei Übersetzungen ins Englische muss die Übersetzung von einer notariellen Behörde oder der diplomatischen/konsularischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt werden.

Um Verzögerungen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird den Antragstellern empfohlen, den Antrag mindestens 15 Arbeitstage vor dem geplanten Reisetermin in Thailand zu stellen.

Ausländische Staatsangehörige, die einen längeren Aufenthalt in Thailand planen oder die Art ihres Visums ändern möchten, müssen eine Genehmigung bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Die Verlängerung des Aufenthalts sowie die Änderung einer bestimmten Visumart liegt im alleinigen Ermessen des Einwanderungsbeamten.

Um ein thailändisches E-Visum zu beantragen, müssen Sie ein einfaches Online-Formular ausfüllen, in dem Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Reisepass und Ihrer Reise machen. Die folgenden Bilder müssen Sie hochladen, um den Antrag einzureichen:

Die biografische Seite des Reisepasses

Deckblatt des Reisepasses

Ein- und Ausreisekarten

Nachweis des Wohnsitzes in Thailand

Der Reisepass des Antragstellers muss noch mindestens 30 Tage über das voraussichtliche Ankunftsdatum in Thailand hinaus gültig sein und mindestens eine leere Seite aufweisen.

Nach der Genehmigung wird das elektronische Visum für Thailand dem Antragsteller per E-Mail zugesandt. Es wird empfohlen, eine Kopie des Visums auszudrucken, da es bei der Ankunft angefordert werden kann.

Staatsangehörige, die nicht visumfrei einreisen dürfen oder kein elektronisches Visum beantragen können, z. B. für Studien- oder Arbeitszwecke, müssen das entsprechende Visum bei der Botschaft beantragen.

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Für Bürger der oben genannten Länder ist ein elektronisches Visum für Thailand erforderlich, das die Einreise über bestimmte Flughäfen ermöglicht:

Äthiopien
Bhutan
Bulgarien
China
Fidschi
Georgien
Indien
Kasachstan
Malta
Mexiko
Nauru
Papua-Neuguinea
Republik Zypern
Rumänien
Saudi-Arabien
Taiwan
Usbekistan
Vanuatu

Für Bürger der oben genannten Länder ist ein elektronisches Visum für Thailand erhältlich, das die Einreise über Flughäfen ermöglicht:

Thailands Küste

Don Muang (DMK)
Suvarnabhumi (BKK)
Phuket (HKT)
Chiang Mai (CNX)


Es ist jedoch zu beachten, dass das E-Visum nicht für die Einreise über See- und Landgrenzübergänge gilt. Bürgern, die für ein E-Visum in Frage kommen, wird empfohlen, bei der Botschaft eine andere Art von Visum zu beantragen, wenn die Einreise nach Thailand über einen See- oder Landgrenzübergang geplant ist.

Die Insel Samui

 

Bitte beachten Sie, dass Antragsteller für ein E-Visum ab dem 26. September 2021 nicht mehr persönlich in der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Konsulat erscheinen müssen, um ihren Reisepass und die erforderlichen Originaldokumente vorzulegen. Sobald der E-Visum-Antrag genehmigt wurde, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung per E-Mail. Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie dieser elektronischen Bestätigung auszudrucken, um sie dem Personal der Fluggesellschaft und den thailändischen Einwanderungsbeamten zur Überprüfung während Ihrer Reise nach Thailand vorzulegen.

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