Wichtige Neuerungen für das Studentenvisum in Neuseeland
Neuseeland hat vor kurzem erhebliche Änderungen an den Bestimmungen für Studenten- und Arbeitsvisa für internationale Studenten vorgenommen. Diese Änderungen betreffen sowohl die Anforderungen an die Studiendauer als auch die Bedingungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums nach Abschluss des Studiums.
Nach den neuen Bestimmungen müssen Studierende mindestens 30 Wochen Vollzeitstudium in einem anerkannten Programm absolvieren, um ein Arbeitsvisum zu erhalten. In diesem Fall wird die für die Prüfungsvorbereitung vorgesehene Zeit in die Gesamtzahl der Studienwochen eingerechnet, aber Urlaubspausen und die Zeit, die für die Korrektur unbefriedigender Noten aufgewendet wird, werden nicht zu den Studienwochen hinzugerechnet. Dies ist obligatorisch für diejenigen, die ein Arbeitsvisum für Neuseeland im Rahmen des PSWV-Programms beantragen wollen. Diese Maßnahmen sollen das Visumantragsverfahren vereinfachen und die Studierenden motivieren, ein qualitativ hochwertiges Studium zu absolvieren, das ihnen mehr Karrieremöglichkeiten im Land eröffnet.
Angesichts der Hochsaison für die Beantragung von Studentenvisa raten die neuseeländischen Behörden den Studierenden dringend, den Antrag mindestens drei Monate vor der geplanten Reise zu stellen. Denjenigen, die alle erforderlichen Unterlagen im Voraus zusammengetragen haben, wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Darüber hinaus werden ab dem 1. Oktober 2024 die Gebühren für Studentenvisa und Arbeitsvisa nach dem Studium deutlich erhöht. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Kosten für die Bearbeitung von Visumanträgen besser zu decken und die wirtschaftliche Erholung Neuseelands zu unterstützen. Bisher wurde das Einwanderungssystem des Landes in hohem Maße vom Steuerzahler subventioniert, aber die aktualisierten Visagebühren werden nun die Kosten für die Bearbeitung der einzelnen Visatypen genauer widerspiegeln. Die Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht mit einer Reihe von Ländern bleiben bestehen, während die Befreiungen für Flüchtlinge und Opfer häuslicher Gewalt weiterhin gelten.
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