Neuseeland führt befristetes Visum für Saisonarbeiter ein
Die neuseeländische Einwanderungsbehörde hat die Einführung eines neuen befristeten Visums für Saisonarbeiter angekündigt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Bedarf anerkannter Arbeitgeber an Saisonarbeitskräften zu decken.
Das befristete Visum für Saisonarbeit steht Bewerbern über 18 Jahren zur Verfügung und wird für bis zu 9 Monate ausgestellt, vorausgesetzt, der Bewerber hat bereits mindestens 4 Monate in einer ähnlichen Position gearbeitet und wird seine Tätigkeit spätestens am 31. Mai 2025 aufnehmen.
Saisonberufe stehen in direktem Zusammenhang mit der Jahreszeit und den Witterungsbedingungen, wie z. B. landwirtschaftliche Arbeiten und die Skisaison.
Das Spektrum der Berufe, die unter das neue befristete Visum fallen, ist breit gefächert und umfasst die Landwirtschaft (Ernte), den Wintersport (Skilehrer, Betreiber von Seilbahnen), den Weinbau (Weinlese), die Forstwirtschaft (Baumpflanzungen) und den Extremtourismus (Wassersport, Bungee-Jumping).
Es gibt strenge Anforderungen an die Stelle und den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss akkreditiert sein, der Lohn für die Stelle muss mindestens 29,66 NZ$ pro Stunde betragen und die Arbeitswoche muss mindestens 30 Stunden umfassen.
Anträge auf befristete Saisonvisa müssen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.
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