Green Card und Arbeitsvisa: Wichtige Aktualisierungen des US-Visabulletins für Dezember 2024
Das U.S. Department of State hat das Visa Bulletin für Dezember 2024 veröffentlicht, das wichtige Aktualisierungen in Bezug auf Green Cards und Arbeitsvisa enthält. Dieses monatliche Update ist für ausländische Staatsangehörige, die auf eine Green Card warten, von besonderer Bedeutung, da es einen Einblick in die mit ihrem Antrag verbundenen Wartefristen gibt. Die neuen Fristen gelten sowohl für Green-Card-Antragsteller als auch für Personen, die ihren Einwanderungsstatus ändern.
Kategorien von Familienanträgen
Das Visa Bulletin zeigte keine Veränderungen bei den Wartezeiten und Antragsfristen für Visa im Zusammenhang mit Familienpatenschaften im Vergleich zum Bulletin vom November. Für das GJ 2024 können maximal 226.000 Visa im Rahmen der Familienpatenschaft ausgestellt werden. Für jedes Land gilt eine Obergrenze von 7 % der jährlichen Gesamtzahl der im Rahmen der Kategorie Familie und EB erteilten Visa.
Die Präferenzstruktur für Familienvisa umfasst:
- F1: Unverheiratete Kinder von U.S. Bürgern.
- F2: Ehepartner und unverheiratete Kinder von Daueraufenthaltsberechtigten.
- F3: Verheiratete Kinder von U.S.-Bürgern.
- F4: Geschwister von erwachsenen US-Bürgern.
Antragsteller sollten auf die Einreichungsfristen achten, um festzustellen, ob sie in der Lage sind, an den festgelegten Kategorien teilzunehmen.
Fristen für Arbeitsvisa
In Bezug auf die Kategorie der Arbeitsvisa gibt es keine wesentlichen Änderungen. Das Visa Bulletin vom Dezember 2024 zeigt für die meisten Green Card EB-Kategorien gleichbleibende Termine für die Einreichung und endgültige Bearbeitung.
Allerdings gibt es einige Änderungen für indische Antragsteller in den Kategorien EB-2 und EB-3:
- EB-2 für Indien (Fachkräfte mit Hochschulbildung): Der Termin für die endgültige Bearbeitung wurde um zwei Wochen auf den 1. August 2012 verschoben.
- EB-3 für Indien (Fachkräfte, Freiberufler und andere Arbeitnehmer): Der Termin für die endgültige Entscheidung wurde um eine Woche auf den 8. November 2012 verschoben.
- Für die übrigen Beschäftigungskategorien, einschließlich EB-4 mit religiösen Arbeitnehmern, bleiben die Termine unverändert.
Diese Aktualisierungen sind für potenzielle Antragsteller wichtig, da sie ihnen helfen, ihre Schritte im Einwanderungsprozess besser zu planen.
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