Japan und Luxemburg bieten ein neues Working Holiday Programm an

04.06.2024
Chureito-Pagode, Japan

Ab dem 3. Juni 2024 haben Japan und Luxemburg ein innovatives Arbeitsurlaubsprogramm aufgelegt, das jungen Menschen aus beiden Ländern die Möglichkeit bietet, während eines längeren Auslandsaufenthalts in die Kultur des jeweils anderen Landes einzutauchen. Die Initiative gibt jungen Menschen aus Japan und Luxemburg die Möglichkeit, nicht nur ihren Lebensunterhalt durch befristete Arbeit zu verdienen, sondern auch ihren Horizont durch die Teilnahme an Sprachkursen zu erweitern.

Das Programm ermöglicht es den Teilnehmern, einer Arbeit nachzugehen, die zu ihrem Urlaub beiträgt und hilft, ihren Aufenthalt zu finanzieren. Mit dem Working-Holiday-Visum haben luxemburgische Staatsangehörige das Recht, in Japan zu arbeiten und dabei die lokalen Gesetze einzuhalten, insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Unterhaltung sowie öffentliche Ordnung und Moral.

Die japanische Botschaft hat das Working-Holiday-Programm eingeführt, nachdem China die Verlängerung der visafreien Einreise für luxemburgische Staatsangehörige und einige andere Länder bis Ende 2025 angekündigt hatte.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Working Holiday Programm nicht für Personen gedacht ist, die eine dauerhafte Beschäftigung, ein Praktikum oder eine Ausbildung in Japan anstreben. Dieses Visum ist nicht für Personen geeignet, deren primäres Ziel eine Beschäftigung ist.

Um für das Programm in Frage zu kommen, müssen die Bewerber die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Staatsbürger Luxemburgs sein und ihren ständigen Wohnsitz in Luxemburg haben.
  • Es muss sich um eine Urlaubsreise mit der Möglichkeit einer vorübergehenden Beschäftigung für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr handeln.
  • Die Bewerber müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
  • Die Teilnehmer sollten keine Familienangehörigen mitbringen, es sei denn, sie haben eigene Gründe für die Einreise nach Japan.
  • Sie müssen über einen gültigen Reisepass und ausreichende Mittel für den Kauf eines Rückflugtickets (mindestens 2.100 €) und für die ersten Lebenshaltungskosten (mindestens 1.900 €) verfügen.
  • Verpflichtung, nach Abschluss des Programms aus Japan zurückzukehren.
  • Es darf keine Vorgeschichte der Teilnahme an einem Working-Holiday-Programm in Japan vorliegen.
  • Gute Gesundheit, ausreichende Krankenversicherung, einwandfreier Lebenslauf und keine Vorstrafen.
  • Die Bereitschaft, sich während des gesamten Aufenthalts an die japanischen Gesetze und Vorschriften zu halten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Working-Holiday-Programm zwischen Japan und Luxemburg jungen Menschen eine einzigartige Gelegenheit zum kulturellen und beruflichen Austausch bietet, die zweifellos zur Stärkung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Nationen beiträgt.