Neue Regeln für Studentenvisa für Italien treten am 10. Januar 2025 in Kraft
Ab dem 10. Januar 2025 treten neue Regeln für die Erteilung von Studentenvisa (Langzeit-D-Visa) für Italien in Kraft, die das Antragsverfahren für internationale Studenten, die länger als 90 Tage in italienischen Einrichtungen studieren wollen, erheblich verändern werden.
Antragsteller für alle Langzeit-Visa der Kategorie D müssen nun persönlich in einem italienischen Konsulat vorstellig werden und ihre Fingerabdrücke abnehmen lassen, um ihren Antrag abzuschließen.
Diese Neuerung wird es den Studierenden ermöglichen, häufige Visaverlängerungen zu vermeiden und für die Dauer ihres Studienprogramms in Italien zu bleiben. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Änderungen zu einem Anstieg der Gesamtkosten für die Bearbeitung von Studentenvisa und zu möglichen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen können. Gemäß den neuen Vorschriften sollten internationale Studierende alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereiten.
Die aktualisierten Regeln für die Erteilung von Studentenvisa für Italien bringen sowohl Vorteile als auch Herausforderungen für internationale Studierende mit sich. Die persönliche Vorsprache beim Konsulat und die Abgabe von Fingerabdrücken mag lästig erscheinen, vereinfacht aber gleichzeitig das Verfahren zur Erlangung eines Langzeitvisums. Es ist wichtig, sich im Voraus vorzubereiten, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und sich auf die Änderungen einzustellen.
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