Italien: Biometrische Abnahme von Fingerabdrücken für Schengen-Langzeitvisa ab Januar obligatorisch

09.01.2025
Trevi-Brunnen, Rom, Italien

Italien wird ab dem 11. Januar 2025 mit der obligatorischen Erfassung biometrischer Daten von Antragstellern für langfristige Schengen-Visa beginnen, während dies bisher nur für Kurzzeitvisa galt. Diese Neuerung soll die Sicherheit erhöhen und Visummissbrauch verhindern.

Jeder, der ein langfristiges Visum, einschließlich Arbeits-, Studien-, Familienzusammenführungs- und Investitionsvisa, beantragt, muss nun persönlich in die nächstgelegene italienische Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat gehen, um sich Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Das Verfahren dauert nur ein paar Minuten, ist aber für die Antragsteller mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden. Viele müssen aufgrund des Zeitaufwands für den Besuch der Botschaft oder des Konsulats mit höheren Reisekosten und möglichen Einkommenseinbußen rechnen.

Ausnahmen von der neuen Regelung gelten nur für bestimmte Personengruppen, z. B. für Kinder unter 12 Jahren, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Fingerabdrücke abgeben können, und für bestimmte Staatsbedienstete, die auf Dienstreise sind.

Wichtig ist, dass diejenigen, die sich bereits bei einem Erstantrag einer Fingerabdrucknahme unterzogen haben, diese bei nachfolgenden Visumanträgen 59 Monate lang nicht wiederholen müssen, was das Verfahren für Vielreisende erheblich vereinfachen könnte.

Diese Änderung unterstreicht das Engagement Italiens für eine verstärkte Migrationskontrolle und Sicherheit in seinem Hoheitsgebiet.

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