Vorübergehende Grenzkontrollen: Deutschland und einige Schengen-Länder verstärken Grenzkontrollen

04.12.2024
Reichstag, Berlin, Deutschland

Ab 2024 haben mehrere Schengen-Länder als Reaktion auf Probleme mit irregulärer Migration vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt. Reisende sollten darauf vorbereitet sein, Pässe und andere Dokumente vorzulegen.

Anfang November 2024 beschloss eine Reihe von Schengen-Ländern, darunter Deutschland, Dänemark, Frankreich, Österreich, Italien, Norwegen, Slowenien und Schweden, vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen, die bis März-Juni 2025 gelten werden. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch irreguläre Migration und basiert auf Änderungen des Schengener Grenzkodexes, die Mitte 2024 vorgenommen wurden. Nach den neuen Vorschriften können vorübergehende Grenzkontrollen als Reaktion auf Notsituationen wie Terrorismus oder Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit eingeführt werden.

Auch die Niederlande folgen diesem Beispiel: Ab dem 9. Dezember 2024 führen sie an ihren Landgrenzen Binnengrenzkontrollen ein, die sechs Monate lang gelten und um weitere sechs Monate verlängert werden können, wenn sich die Migrationslage nicht verbessert.

Bisher konnten sich Reisende innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen, doch nun müssen sie im Rahmen der vorübergehenden Kontrollen Pässe und Dokumente mitführen, die den Zweck ihrer Reise belegen. Dies gilt insbesondere für Reisende in internationalen Verkehrsmitteln wie Bussen und Zügen, wo immer häufiger Kontrollen durchgeführt werden.

Touristen aus außereuropäischen Ländern sollten besonders auf die Gültigkeit ihres Visums achten und beachten, dass ihr Aufenthalt 90 Tage innerhalb eines Halbjahres nicht überschreiten darf. Die Behörden empfehlen dringend, alle erforderlichen Dokumente mitzuführen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Ein Verstoß gegen diese neuen Vorschriften kann schwerwiegende Folgen haben, z. B. hohe Geldstrafen, Abschiebung und ein mögliches künftiges Verbot der Einreise in Schengen-Länder. Es ist auch wichtig, daran zu denken, dass Reisepässe noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein müssen.

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