Ab 15. Dezember 2024 können ausländische Staatsangehörige in der Slowakei Einwanderungsanträge online stellen
Das slowakische Innenministerium hat wesentliche Änderungen des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern angekündigt, die am 15. Dezember 2024 in Kraft treten werden. Dezember 2024 in Kraft treten werden. Die neuen Vorschriften werden es Antragstellern ermöglichen, eine digitale Plattform zu nutzen, um die Verlängerung befristeter Aufenthaltsgenehmigungen zu beantragen, Pässe zu erhalten, die Blaue Karte EU zu verlängern und unbefristete und langfristige Aufenthaltsgenehmigungen zu beantragen. Diese Änderungen werden den Einwanderungsprozess erheblich vereinfachen, ihn zugänglicher machen und die persönliche Vorsprache bei den Migrationsbehörden für die meisten Verfahren überflüssig machen.
Es ist wichtig zu beachten, dass ausländische Staatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel online beantragen und biometrische Daten angeben müssen, sich weiterhin innerhalb von 30 Tagen bei einer Polizeistation melden müssen. In diesen Fällen beginnt die Frist für die Ausstellung des Dokuments ab dem Zeitpunkt der Erfassung der biometrischen Daten zu laufen.
Es wird erwartet, dass das neue System nicht nur das Antragsverfahren beschleunigt, sondern auch Zeit und Mühe für ausländische Staatsangehörige spart, da sie nicht mehr mehrfach die Einwanderungsbehörden aufsuchen müssen. Die Einführung der digitalen Plattform ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Einwanderungssystems und zur Verbesserung des Kundenservices.
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