Privatvisum für China

Haben Sie Verwandtschaft, die in China lebt und Sie möchten diese gerne besuchen? Oder sind Sie selbst ehemaliger chinesischer Staatsbürger? In diesen beiden Fällen sollten Sie das Privatvisum für China beantragen. Dieses Visum wird häufig auch als Angehörigenvisum oder Besuchervisum für China bezeichnet. Sie müssen lediglich nachweisen, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum einladenden Gastgeber stehen bzw. Ihre Einbürgerungsurkunde vorlegen. 

 

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Privatvisum für Familienbesuch in China

2 Arten von Privatvisa

Es gibt zwei Arten von Privatvisa für China: das S-Visum und das Q-Visum. Welches der beiden Visa Sie für Ihren Familienbesuch benötigen, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wohnsitz Ihres Gastgebers ab. Im Folgenden erfahren Sie mehr über das jeweilige Privatvisum. 

S-Visum oder Q-Visum – Was brauchen Sie?

S1 / S2 Visum

Haben Sie Verwandtschaft in China, die nur einen vorübergehenden Wohnsitz dort hat, benötigen Sie ein Privatvisum der Kategorie S.

S1 Visum:

Dieses Visum richtet sich an Besucher, die länger als 180 Tage in China bleiben möchten. Als Verwandte gelten: Eltern, Ehegatten, Schwiegereltern und Kinder unter 18 Jahren.

S2 Visum:

Dieses Visum wird Besuchern ausgestellt, die weniger als 180 Tage in China bleiben möchten. Als Verwandte gelten hier: Eltern, Ehepartner, Großeltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegersöhne und -töchter, Geschwister und auch Enkel.

Q1 / Q2 Visum

Haben Sie Verwandtschaft in China, nur einen permanenten Wohnsitz nachweisen kann? Dann benötigen Sie das Privatvisum der Kategorie Q.

Q1 Visum:

Dieses Visum richtet sich an Familienangehörige, die länger als 180 Tage in China bleiben möchten. Als Familienangehörige zählen: Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkel, Schwiegersöhne und -töchter, Schwiegereltern und Großeltern.

Q2 Visum:

Hat Ihre Verwandtschaft in China Sie nur zu einem kurzen Besuch eingeladen, der auf maximal 179 Tage ausgelegt ist, benötigen Sie das Q2 Visum. Als Familienangehörige zählen die gleichen wie beim Q1 Visum.

Kosten für das Privatvisum für China

Was ein Privatvisum für China bei uns kostet, können Sie in der untenstehenden Preistabelle ablesen. Die Kosten für Ihr Visum hängen von verschiedenen Faktoren ab: Wie schnell soll Ihr Visum bearbeitet werden? Wie lange möchten Sie sich in China aufhalten und wie oft möchten Sie einreisen? 

Einzureichende Unterlagen für den Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Flugbestätigung

Verwandschafts­nachweis

ID des Gastgebers

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Privatvisum für China bei Visa-Navigator.com

FAQ zum Privatvisum für China

Sie haben noch Fragen zum Privatvisum? Unsere Liste mit den am meisten gestellten Fragen rund um das Thema Privatvisum soll Ihnen bei der Beantwortung helfen. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder per E-Mail. Nutzen Sie z.B. unseren Rückruf-Service!

Ich verreise mit meinem Kind. Benötige ich zusätzliche Dokumente?

Reisen Sie mit Ihrem Kind, das unter 18 Jahren ist, müssen Sie eine Geburtsurkunde sowie eine Kopie der Reisepässe beider Eltern vorlegen. Reist nur ein Elternteil mit dem Kind nach China, müssen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils dem Visumantrag beilegen.

Welche Infos müssen in der Einladung aus China stehen?

Die Einladung muss Ihre persönlichen Daten beinhalten. Dazu zählen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht sowie Reisepassnummer. Zusätzlich muss Ihr Gastgeber Angaben zum Zweck Ihrer Reise niederschreiben. Dazu zählen das Einreisedatum, die geplante Aufenthaltsdauer, Ihre geplanten Reiseziele, der Grund Ihrer Reise, die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber sowie eine Auskunft darüber, dass Sie während Ihres Privatbesuches finanziell abgesichert sind. Auch angaben zu Ihrem Gastgeber müssen in der Einladung enthalten sein. Dazu zählen Vor- und Nachname, Angaben zum Geschlecht sowie zur Anschrift und zur Telefonnummer des Gastgebers. Die Einladung muss von Ihrem Gastgeber unterschrieben sein.

Ich bin ehemaliger chinesischer Staatsbürger. Kann ich ein Privatvisum beantragen?

Ja, Sie können ein Privatvisum beantragen. Es gilt zu beachten, dass Ihr Name im Visumantrag zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen ist. Haben Sie Ihren Namen geändert, benötigen Sie zusätzlich ein offizielles Dokument über Ihre Namensänderung. Waren Sie seit der Einbürgerung in Deutschland nicht mehr in China? In diesem Falle müssen Sie bei Ihrer "Ersteinreise" in China eine Einbürgerungsurkunde vorlegen.

Was ist die ID des Gastgebers?

Die ID ist eine Identifikationskarte. Sie ist also wie ein Ausweis zu bewerten. Eine Kopie der ID oder alternativ des Reisepasses Ihres Gastgebers ist ausreichend.

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