Touristenvisum für Thailand

Das Touristenvisum für Thailand muss dann beantragt werden, wenn Sie sich länger als 30 Tage aus Urlaubszwecken im Land aufhalten möchten. Planen Sie also eine längere Auszeit in Thailand oder möchten als Rucksackreisender das Land erkunden, helfen wir Ihnen gerne beim Visumantrag für Thailand. Mit dem Touristenvisum können Sie das ganze Land bereisen. Starten Sie Ihre Reise in Bangkok und reisen Sie dann in den Süden, um die wundersame Inselwelt von Thailand zu erkunden!

Alle Urlaubsreisenden, die einen Aufenthalt von 30 Tagen nicht überschreiten, dürfen visumfrei einreisen. 

Touristenvisum für längerfristigen Aufenthalt in Thailand

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In diesen Fällen ist das Touristenvisum verpflichtend!

  • Sie besitzen kein Flugticket für die Ausreise
  • Sie bleiben 31 Tage oder länger
  • Sie sind Staatsbürger eines Landes, für das keine visumfreie Einreise vorgesehen ist

Aufenthaltsdauer bei Einreise mit Touristenvisum

1-malige Einreise

Sie dürfen sich maximal 60 Tage in Thailand aufhalten. Ihr Visum ist ab Ausstellung 90 Tage gültig.

2-malige Einreise

Sie dürfen sich pro Einreise maximal 60 Tage im Land aufhalten. Ihr Visum ist ab Ausstellung 180 Tage gültig.

mehrmalige Einreise

Sie dürfen sich pro Einreise maximal 60 Tage im Land aufhalten. Ihr Visum ist ab Ausstellung 180 Tage gültig.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Was Sie das Touristenvisum für Thailand kostet, sehen Sie in der nachstehenden Kostentabelle. Die Kosten variieren je nach Einreisetyp. Ein Serviceentgelt sowie die Konsulatsgebühren sind bereits im Preis enthalten.

Dokumente für den Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Geburtsurkunde

Kontoauszüge

Buchungsbestätigung Flug

FAQ zum Touristenvisum für Thailand

Unsere FAQ dienen als Hilfestellung für Reisende, die einen Aufenthalt in Thailand planen. In den FAQ beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Touristenvisum. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Wie kann ich visumfrei als Tourist einreisen?

Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Sie nicht länger als 30 Tage in Thailand bleiben und Ihre Reiseabsicht rein touristischer Natur ist. Für die visumfreie Einreise benötigen Sie zwingend ein Flugticket für die Ausreise.

Ich bin bereits in Thailand und möchte doch länger bleiben, was nun?

Wenn Sie visumfrei nach Thailand gereist sind, müssen Sie spätestens am 30. Tag Ihrer Reise das Land verlassen. Visa für Thailand müssen vor Reisebeginn beantragt sein. Haben Sie ein Touristenvisum und möchten länger bleiben, besteht die Chance Ihr Visum vor Ort um 30 Tage zu verlängern.

Mein Reisepass ist nicht mehr lange gültig. Was muss ich beachten?

Bei 1-maliger Einreise gilt: Wenn Sie als Tourist nach Thailand reisen, muss ihr Reisepass am Tag der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Bei mehrmaliger Einreise gilt: Ihr Reisepass muss noch mindesten 18 weitere Monate am Tag der Einreise gültig sein. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, wird Ihnen die Einreise verweigert. Beantragen Sie daher für den Visumantrag einen neuen Reisepass.

Lässt sich ein Touristenvisum verlängern?

Ja, das Touristenvisum können Sie einmalig vor Ort um 30 Tage verlängern lassen. Wichtig ist, dass Sie die Verlängerung bei einer offiziellen thailändischen Einwanderungsbehörde beantragen, um sich vor Betrügern zu schützen.

Benötige ich Impfungen für Thailand?

Nein, es wird kein Nachweis über Impfungen von Deutschen und Bürgern aus EU-Ländern verlangt.

Kann ich mit dem vorläufigen Reisepass ein Touristenvisum beantragen

Ja, das ist möglich. Sie müssen allerdings beachten, dass Ihr vorläufiger Reisepass die Mindestgültigkeit bei der Einreise erfüllt. Daher kommt in diesem Falle nur ein Touristenvisum mit 1-maliger Einreise in Frage. Ihr Reisepass muss in diesem Fall 6 weitere Monate bei Einreise gültig sein. Bei mehrmaliger Einreise würde ein vorläufiger Reisepass die Mindestgültigkeit nicht mehr erfüllen.

Weitere Fragen? Wir helfen!

Hinterlassen Sie uns hier Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie innerhalb einer Stunde zurück und beantworten all Ihre Fragen rund ums Visum.