Studentenvisum für China – für Studenten und Praktikanten

Möchten Sie in China gerne ein Auslandssemester oder Ihr Praxissemester absolvieren? Dann benötigen Sie ein Studentenvisum für China! Das können Sie bei uns bequem online beantragen. Mit dem Studentenvisum in der Tasche steht Ihrem Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken nichts mehr im Weg. So können Sie Ihre persönlichen Kompetenzen ausbauen und wer weiß, vielleicht können Sie an einer Uni einen Sprachkurs in Chinesisch machen. So hebt sich Ihr Lebenslauf später im Nu von anderen ab. 

 

Studentenvisum für China
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Aufenthaltsdauer für Studenten

Prinzipiell richtet sich die genehmigte Aufenthaltsdauer bei einem Studentenvisum für China nach dem Zulassungsbescheid beziehungsweise der Einladung der chinesischen Schule oder Universität. Beim Visumantrag unterscheidet die chinesische Botschaft oder ein chinesisches Konsulat zwischen zwei Arten von Studentenvisa.

X1 oder X2 – Welches Studentenvisum brauche ich?

X1 Visum

Das X1 Visum richtet sich an Studierende mit einem längerfristigen Aufenthalt in China. Planen Sie nicht nur ein Semester, sondern vielleicht sogar zwei Semester in China zu verbringen, benötigen Sie das X1 Visum. Sie dürfen sich mehr als 6 Monate mit diesem Visum in China aufhalten. Nach Ihrer Einreise haben Sie 30 Tage Zeit, das X1 Visum vor Ort in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. Diese ermöglicht Ihnen sogar einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr.

X2 Visum

Sie planen nur einen kurzfristigen Aufenthalt in China und möchten maximal 6 Monate im Land bleiben? Dann müssen Sie das X2 Visum beantragen. Auch richtet sich dieses Visum an Studierende, die ihr Praxissemester in China absolvieren möchten. Da ein Praxissemester im Schnitt ca. 4 Monate dauert, reicht in diesem Falle das X2 Visum aus. Mit dem X2 Visum dürfen Sie einmalig in China einreisen.

Erforderliche Unterlagen für das Studentenvisum

Reisepass
Passfoto
Zulassungsbescheid
Formular JW201 oder JW202

Das kostet ein Studentenvisum für China

Sie möchten ein Studentenvisum für China bei uns bestellen? In unseren Kostentabellen können Sie auf einen Blick die Preise für Ihr Studentenvisum einsehen. Die Kosten für das Studentenvisum setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: der Art des Studentenvisums (X1 oder X2), dem Bearbeitungszeitraum Ihres Visums, der Aufenthaltsdauer sowie die Zahl der Einreisen. Wir sind selbstverständlich darum bemüht, die Preise für Sie immer aktuell und möglichst günstig zu halten.

FAQ zum Studentenvisum

Sie haben noch Fragen zu Ihrem Studentenvisum? Schauen Sie einfach in unsere Liste mit den häufig gestellten Fragen unserer Kunden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Was ist ein Zulassungsbescheid?
Der Zulassungsbescheid wird beim Visumantrag Admission Notice genannt. Einen Zulassungsbescheid erhalten Sie, sobald Sie an einer Universität in China aufgenommen wurde. Demnach wird der Zulassungsbescheid von der Universität ausgestellt, die Sie aufgenommen hat.
Ist es möglich, ein vollständiges Studium in China zu absolvieren?
Ja, das ist möglich. Mit dem X1 Visum können Sie für die gesamte Studiendauer nach China. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie das Visum in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln, die für vorerst ein Jahr gilt. Diese lässt sich aber fortlaufend bis zum Ende Ihres Studiums verlängern.
Gilt das Studentenvisum auch für ein Praktikum?
Haben Sie einen Praktikumsplatz im Rahmen Ihres Studiums zugesagt bekommen, dann können Sie das Studentenvisum (X2) für China beantragen. Haben Sie einen Praktikumsplatz in China ergattert, der nichts mit Ihrem Studium zu tun hat oder absolvieren Sie nach Ihrem abgeschlossenen Studium ein Trainee-Programm, müssen Sie ein Geschäftsvisum für China beantragen. In diesem Falle greift das Studentenvisum nicht.
Wie lange darf mein Praktikum in China dauern?
Für das studienbezogene Praktikum müssen Sie das X2 Visum beantragen. Mit diesem dürfen Sie sich maximal 180 Tage im Land aufhalten. Entscheidend sind hier allerdings die Angaben im Einladungsschreiben Ihres Gastgebers. Hat dieser nur eine Dauer von 4 Monaten angesetzt, wird das Studentenvisum auch nur für diesen Zeitraum von den Behörden ausgestellt.
Gibt es so etwas wie eine Registrierungsfrist in China?
Ja, wer sich längerfristig in China aufhält, also das X1 Visum für Studenten beantragt, der muss sich binnen 30 Tagen bei einer örtlichen Behörde melden und registrieren lassen. Im gleichen Atemzug wird Ihr Visum bei dieser Behörde in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt, die Ihnen ermöglicht, die nächsten 365 Tage in China zu bleiben. Planen Sie Ihr gesamtes Studium in China, lässt sich diese Aufenthaltsgenehmigung so lange verlängern, bis Sie Ihr Studium absolviert haben.
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