Privatvisum für China
Haben Sie Verwandtschaft, die in China lebt und Sie möchten diese gerne besuchen? Oder sind Sie selbst ehemaliger chinesischer Staatsbürger? In diesen beiden Fällen sollten Sie das Privatvisum für China beantragen. Dieses Visum wird häufig auch als Angehörigenvisum oder Besuchervisum für China bezeichnet. Sie müssen lediglich nachweisen, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum einladenden Gastgeber stehen bzw. Ihre Einbürgerungsurkunde vorlegen.
2 Arten von Privatvisa
Es gibt zwei Arten von Privatvisa für China: das S-Visum und das Q-Visum. Welches der beiden Visa Sie für Ihren Familienbesuch benötigen, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wohnsitz Ihres Gastgebers ab. Im Folgenden erfahren Sie mehr über das jeweilige Privatvisum.
S-Visum oder Q-Visum – Was brauchen Sie?

S1 / S2 Visum
S1 Visum:
Dieses Visum richtet sich an Besucher, die länger als 180 Tage in China bleiben möchten. Als Verwandte gelten: Eltern, Ehegatten, Schwiegereltern und Kinder unter 18 Jahren.S2 Visum:
Dieses Visum wird Besuchern ausgestellt, die weniger als 180 Tage in China bleiben möchten. Als Verwandte gelten hier: Eltern, Ehepartner, Großeltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegersöhne und -töchter, Geschwister und auch Enkel.
Q1 / Q2 Visum
Q1 Visum:
Dieses Visum richtet sich an Familienangehörige, die länger als 180 Tage in China bleiben möchten. Als Familienangehörige zählen: Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkel, Schwiegersöhne und -töchter, Schwiegereltern und Großeltern.Q2 Visum:
Hat Ihre Verwandtschaft in China Sie nur zu einem kurzen Besuch eingeladen, der auf maximal 179 Tage ausgelegt ist, benötigen Sie das Q2 Visum. Als Familienangehörige zählen die gleichen wie beim Q1 Visum.Kosten für das Privatvisum für China
Was ein Privatvisum für China bei uns kostet, können Sie in der untenstehenden Preistabelle ablesen. Die Kosten für Ihr Visum hängen von verschiedenen Faktoren ab: Wie schnell soll Ihr Visum bearbeitet werden? Wie lange möchten Sie sich in China aufhalten und wie oft möchten Sie einreisen?