Kulturvisum für China

Zur Einreise in China stellen die chinesischen Behörden ein Kulturvisum zur Auswahl. Das Kulturvisum für China ist all den Reisenden vorbehalten, die z.B. an Konferenzen oder Veranstaltungen teilnehmen, die sich dem Bereich Kultur widmen. Dazu zählen auch wissenschaftliche Konferenzen oder beispielsweise Sportveranstaltungen. Das Kulturvisum richtet sich also an Kulturschaffende, Wissenschaftler, Sportler und Lehrer. Vorausgesetzt wird - wie bei vielen Visa für China - eine Einladung aus dem Gastgeberland, die Ihrem Reisezweck entspricht. 

 

Visum zu kulturellen Zwecken in China

Einladung für das Kulturvisum

Auch für das Kulturvisum setzen die chinesischen Behörden eine Einladung voraus. Ohne Einladung wird Ihrem Visumantrag nicht stattgegeben. Die Einladung stellt je nach Reiseabsicht ein Kulturamt, eine Schule oder eine Non-Profit-Organisation aus. Nutzen Sie das Kulturvisum zu wissenschaftlichen Zwecken, stellt in der Regel die Forschungseinrichtung, für die Sie nach China reisen, Ihre Einladung aus. Bitte beachten Sie, dass Ihre Einladung in keinem Falle zu kommerziellen Zwecken ausgestellt wird. Sollten Sie in China einer gewerblichen Arbeit nachgehen, benötigen Sie zwingend ein Arbeitsvisum oder ein Geschäftsvisum.

 
Aufenthaltsdauer in China
Das Kulturvisum für China wird maximal für 6 Monate ausgestellt. Die genaue Aufenthaltsdauer richtet sich allerdings nach den Angaben in Ihrer Einladung. Ihr Gastgeber muss die geplante Aufenthaltsdauer in der Einladung angeben. Diese ist ausschlaggebend für die Behörden.

Kosten für das Kulturvisum

Sie fragen sich, welche kosten bei einem Antrag auf ein Kulturvisum für China auf Sie zukommen? Wir haben für Sie Kostentabellen erstellt, denen Sie den finalen Preis ablesen können. Die Preise variieren je nachdem wie schnell Sie Ihr Visum benötigen, aber auch das spiegelt sich in unseren Kostentabellen wider. Die Konsulatsgebühren sowie unsere Servicepauschale sind bereits in den Kosten inkludiert

Dokumente für den Visumantrag

Reisepass

Passfoto

Einladung

Entsendungsschreiben

FAQ zum Kulturvisum für China

Sie haben noch Fragen zum Kulturvisum für China? Kein Problem. Schauen Sie einfach in unsere FAQ. Vielleicht finden Sie dort eine passende Antwort auf Ihre Frage. Wenn nicht, beantworten wir Ihnen auch gerne per E-Mail oder am Telefon Ihre Fragen zum Kulturvisum für China.

Wann benötige ich ein Kulturvisum?

Treten Sie Ihre Reise aus kulturellen Zwecken an, um an Kultur- oder Sportveranstaltungen teilzunehmen, benötigen Sie das dementsprechende Kulturvisum. Auch wenn Sie Ihre Reise als Wissenschaftler oder Gastdozent antreten, benötigen Sie ein Kulturvisum. Wichtig ist, dass Sie Ihre Reise nicht aus kommerziellen Zwecken antreten. Dies ist mit dem Kulturvisum nicht gestattet!

Welche Infos dürfen in der Einladung nicht fehlen?

Ihrer Einladung müssen Angaben zu Ihrer Person, zum Zweck Ihrer Reise und Informationen von Ihrem Gastgeber enthalten.

zu Ihrer Person:

  • Vor- und Nachname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Reisepassnummer

zum Zweck Ihrer Reise:

  • An- und Abreisetag
  • Aufenthaltsorte
  • Beziehung zur einladenden Personen/Organisation
  • Grund der Reise
  • Auskunft über finanzielle Absicherung vor Ort

Angaben zum Gastgeber:

  • vollständiger Name
  • Adresse
  • Telefonnummer

Ihr Einladungsschreiben sollte auf Geschäftspapier verfasst und mit einem Stempel der einladenden Firma versehen sein. Auch eine Unterschrift des Gastgebers darf nicht fehlen.

Wozu benötige ich ein Entsendungsschreiben?

Das Entsendungsschreiben wird von den chinesischen Behörden für Ihren Visumantrag verlangt. Es wird von der Firma ausgestellt, für die Sie Ihre Reise nach China antreten.

Darf ich mit dem Kulturvisum in China arbeiten?

Nein. Sie dürfen keine Tätigkeit aufnehmen, für die Sie entlohnt werden. In diesem Fall benötigen Sie je nach Reisezweck entweder ein Arbeitsvisum oder ein Business Visum.

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