Journalistenvisum für China

Reisen Sie für eine Zeitung oder für Film-/ bzw. Fernsehen zur Berichterstattung nach China? Dann müssen Sie das Journalistenvisum für China beantragen. Auch wenn Sie freiberuflichen Tätigkeiten in dieser Branche in China nachgehen, müssen Sie das Journalistenvisum beantragen. Wichtig ist, dass Sie beim Visumantrag Angaben zu Ihren möglichen Interviewpartner niederschreiben und die Orte angeben, die Sie für Ihre Recherchezwecke besuchen werden. Die chinesischen Behörden in Deutschland behalten sich das Recht vor, Sie zu einem persönlichen Interview vorzuladen, um mögliche weitere Fragen zu klären. 

China Visum für Journalisten

Zwei Arten von Journalistenvisa für China

Sie treten eine journalistische Reise nach China an? Dann müssen Sie zwischen zwei Visa-Arten für Journalisten wählen. Diese unterscheiden sich lediglich in der Länge des Aufenthalts vor Ort. 

J1 oder J2 Visum – Welchen Journalistenvisum brauchen Sie?

J1 Visum

Das J1 Visum ist ein Journalistenvisum für einen längerfristigen Aufenthalt in China. Mit dem J1 Visum dürfen Sie sich mehr 180 Tage als Journalist in China aufhalten. Sind Sie für ein chinesisches Medienunternehmen tätig und arbeiten längerfristig vor Ort in dem Bereich der Berichtserstattung, wird Ihnen dieses Journalistenvisum für China ausgestellt.

J2 Visum

Das J2 Visum ist ein Journalistenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Unter kurzfristigen verstehen die chinesischen Behörden allerdings einen Aufenthalt von 179 Tagen. Reisen Sie als Journalist nach China und beabsichtigen, sich weniger als 180 Tage im Land aufzuhalten, beantragen Sie bitte das J2 Visum.

Dokumente für das J2 Visum

Reisepass

Passfoto

Antragsschreiben J2

Lebenslauf

Journalistenausweis

Zeitplan

zusätzliche Dokumente für das J1

Antragsschreiben J1

bisherige Pressearbeit

Kosten für das Journalistenvisum

Bestellen Sie Ihr Journalistenvisum bei Visa-Navigator.com, fallen neben den Konsulatsgebühren auch unser Serviceentgelt an. Sehen Sie in der folgenden Kostentabelle, was Sie Ihr Visum zu welchem Antragszeitpunkt bei uns kostet. 

FAQ zum Journalistenvisum

Sie interessieren sich für das Journalistenvisum für China, aber haben noch Fragen zum Visumantrag, der Gültigkeit oder den einzureichenden Unterlagen? Wir haben für Sie die häufigsten Fragen unserer Kunden zusammengefasst und beantwortet. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren oder unseren Rückruf-Service nutzen.

Wer braucht ein Journalistenvisum für China?

Sie benötigen ein Journalistenvisum, wenn Sie als Journalist für Zeitung, Radio, Film oder Fernsehen in China arbeiten möchten. Auch Fotografen und Kamerateams benötigen ein Journalistenvisum.

Wie lange darf ich als Journalist in China bleiben?

Die Aufenthaltsdauer hängt von der Art des Visums ab, das Sie als Journalist beantragen. Mit dem J1 Visum dürfen Sie sich mehr als 180 Tage im Land aufhalten, mit dem J2 Visum müssen es weniger als 180 Tage sein. Prinzipiell richtet sich die Aufenthaltsdauer aber nach den Angaben in Ihrer Einladung. Ihr Gastgeber ist dazu verpflichtet, dass er im Einladungsschreiben Angaben zum Ein- und Ausreisedatum macht. Die chinesischen Behörden stellen in der Regel das Visum für die angegeben Dauer des Aufenthalts aus.

Kann ich für wenige Tage mit dem Touristenvisum einreisen?

Nein, sobald Sie in China journalistischen Tätigkeiten nachgehen, benötigen Sie das Journalistenvisum. Auch, wenn Sie früher einreisen bzw. länger bleiben wollen, um dort Urlaub zu machen.

Rückruf-Service nutzen

Hinterlassen Sie uns hier Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie innerhalb einer Stunde zurück und beantworten all Ihre Fragen rund ums Visum.